Liebe St.Josef-Gemeinde,
die angespannte Finanzsituation im Bistum und damit auch in unserer Pfarrei, veranlasste den Kirchenrat zu einer Sondersitzung, die am 03.05.2005 stattfand.
Grundlage war ein Brief des Dekans Ullmann an die Gemeinden, der kurz gesagt  beinhaltete, dass viele Pfarreien zu hohe Personalkosten hätten und hier eingespart werden sollte. Deshalb will das Bischöfliche Ordinariat keine befristeten Arbeitsverträge verlängern und Stellen, die durch Eintritt ins Rentenalter oder Kündigung der Mitarbeiter freiwerden, nicht neu besetzen.

In unserer Gemeinde betrifft diese Regelung unseren Chorleiter, der eine befristete Stelle bis Ende August 2005 hat. Im nächsten Jahr ist davon auch die sogenannte "Frohe Herrgottstunde" betroffen, weil die Kindergärtnerin das Rentenalter erreicht. Beide Bereiche "Kirchenmusik" und  "Kinderpastoral" sind sehr wichtig für die Anbindung der Kinder an die Gemeinde (Vorschulgruppe, Kinderchöre). Der Religionsunterricht wird mehr und mehr auf die Schulen verlagert, so dass die Kinder nicht mehr, wie früher, jede Woche in die Pfarrei kommen. Kirchenmusik ist auch eine Möglichkeit nach außen zu wirken, über die Kerngemeinde hinaus, Interessenten z.B.  zu einer Adventsmusik in die Kirche einzuladen. Jeder weiß wie bereichernd die Arbeit unseres Chorleiters für die Gemeinde ist (Kindermusical, musik. Vespern, Gestaltung der Gottesdienste u. Feste im Kirchenjahr). All das würde wegfallen.

Deshalb haben wir gemeinsam mit der Pfarrei Dresden-Strehlen, wo unser Chorleiter zu 57% angestellt ist, überlegt, wie wir diese Stelle erhalten können. Klar ist, dass wir einen großen Teil der Personalkosten selbst aufbringen müssen. In unserer Pfarrei handelt es sich um jährlich 18.000,- €. Die Strehlener kamen auf die Idee eines Förderkreises für Kirchenmusik, dem alle Gemeindemitglieder beitreten können, denen dieses Anliegen am Herzen liegt. Der Beitritt ist mit einer Verpflichtung zu einer monatlichen Spende verbunden - weitere Anforderungen an die Mitglieder werden nicht gestellt. Unser Pfarrbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Wenn 150 Gemeindemitglieder sich zu einer monatl. Spende von 10,- € bereiterklären, hätten wir den gesamten Betrag erreicht.
Wir gehen davon aus, dass schon eine geringere Summe dem Bischöflichen Ordinariat die Wichtigkeit unseres Anliegens signalisiert.

Wir haben diesem Schreiben ein Antragsformular beigefügt und bitten Sie, das Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft im Förderkreis für Kirchenmusik zu unterstützen. Bitte geben Sie den Antrag bis zum 1. Juni in der Pfarrei ab.
Es ist dem Kirchenrat bekannt, dass es vielen Gemeindemitgliedern nicht leicht fallen wird, von dem oft geringen Familienetat noch etwas abzugeben. Wir sehen jedoch keine andere Möglichkeit des Handelns.

Für Ihre Bereitschaft und Ihre Unterstützung danken wir im voraus.

Pfarrer            Kirchenrat                                                                        Dresden, den 03.05. 2005   


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