Liebe St.Josef-Gemeinde,
die angespannte Finanzsituation im Bistum und damit auch in unserer
Pfarrei, veranlasste den Kirchenrat zu einer Sondersitzung, die am
03.05.2005 stattfand.
Grundlage war ein Brief des Dekans Ullmann an die Gemeinden, der kurz
gesagt beinhaltete, dass viele Pfarreien zu hohe Personalkosten
hätten und hier eingespart werden sollte. Deshalb will das
Bischöfliche Ordinariat keine befristeten Arbeitsverträge
verlängern und Stellen, die durch Eintritt ins Rentenalter oder
Kündigung der Mitarbeiter freiwerden, nicht neu besetzen.
In unserer Gemeinde betrifft diese Regelung unseren Chorleiter, der
eine befristete Stelle bis Ende August 2005 hat. Im nächsten Jahr
ist davon auch die sogenannte "Frohe Herrgottstunde" betroffen, weil
die Kindergärtnerin das Rentenalter erreicht. Beide Bereiche
"Kirchenmusik" und "Kinderpastoral" sind sehr wichtig für
die Anbindung der Kinder an die Gemeinde (Vorschulgruppe,
Kinderchöre). Der Religionsunterricht wird mehr und mehr auf die
Schulen verlagert, so dass die Kinder nicht mehr, wie früher, jede
Woche in die Pfarrei kommen. Kirchenmusik ist auch eine
Möglichkeit nach außen zu wirken, über die Kerngemeinde
hinaus, Interessenten z.B. zu einer Adventsmusik in die Kirche
einzuladen. Jeder weiß wie bereichernd die Arbeit unseres
Chorleiters für die Gemeinde ist (Kindermusical, musik. Vespern,
Gestaltung der Gottesdienste u. Feste im Kirchenjahr). All das
würde wegfallen.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der Pfarrei Dresden-Strehlen, wo unser
Chorleiter zu 57% angestellt ist, überlegt, wie wir diese Stelle
erhalten können. Klar ist, dass wir einen großen Teil der
Personalkosten selbst aufbringen müssen. In unserer Pfarrei
handelt es sich um jährlich 18.000,- €. Die Strehlener kamen auf
die Idee eines Förderkreises für Kirchenmusik, dem alle
Gemeindemitglieder beitreten können, denen dieses Anliegen am
Herzen liegt. Der Beitritt ist mit einer Verpflichtung zu einer
monatlichen Spende verbunden - weitere Anforderungen an die Mitglieder
werden nicht gestellt. Unser Pfarrbüro stellt Ihnen auf Wunsch
eine Spendenbescheinigung aus. Wenn 150 Gemeindemitglieder sich zu
einer monatl. Spende von 10,- € bereiterklären, hätten wir
den gesamten Betrag erreicht.
Wir gehen davon aus, dass schon eine geringere Summe dem
Bischöflichen Ordinariat die Wichtigkeit unseres Anliegens
signalisiert.
Wir haben diesem Schreiben ein Antragsformular beigefügt und
bitten Sie, das Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft im Förderkreis
für Kirchenmusik zu unterstützen. Bitte geben Sie den Antrag
bis zum 1. Juni in der Pfarrei ab.
Es ist dem Kirchenrat bekannt, dass es vielen Gemeindemitgliedern nicht
leicht fallen wird, von dem oft geringen Familienetat noch etwas
abzugeben. Wir sehen jedoch keine andere Möglichkeit des Handelns.
Für Ihre Bereitschaft und Ihre Unterstützung danken wir im voraus.
Pfarrer
Kirchenrat
Dresden, den 03.05. 2005